Deutsch

Beratung bei IHK

02.08.08 18:33
Re: Beratung bei IHK
 
Oriyona гость
Oriyona
в ответ Helen6 02.08.08 16:27
Здравствуйте Хелен,
über das Beratungsgesprächs führe ich hierzu eine kurze Zusammenfassung an:
Sie sagte zu mir:
Lassen Sie bitte überprüfen ob Ihr Gewereschein gesetzlich zugelassen ist, d.h sie hat die Rechtsmäßigleit meiner Aussage bezweifelt.
Zuerst empfiel sie mir, bei den zuständigen Behörden zu erfragen, ob ich als Ausländerin überhaupt einen Gewerbeschein beantragen kann? Ich antwortete darauf, dass ich bereits einen Gewerbeschein besitze.
Sie wusste nicht einmal dass die Ausländer mit dem unbefristetem Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis einen Gewerbeschein beantragen können, zumal auch bei der Gemeinde.
Da ich bereits auf Antrag und nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen von der Gemeidne einen Gewerbeschein erhalten habe, steht mir das Recht auf eine Selbständige Tätigket gesetzlich zu.
Trotz meiner Aussage bestand sie darauf nocheinmal (!) sich an die Behörden zu wenden um erneut die Rechtsmäßigkeit meines Gewerbescheins überprüfen zu lassen, ob mein Gewerbeschein gesetzlich zugelassen ist.
Bereits im Telefongespräch habe ich ihr mein Anliegen geschildert und erhoffte damals, dem richtigen Ansprechpartner zugeordnet zu werden und auf meine Fragen kompetente Antworten zu erhalten.
Ihr Standart-Wissen war unter dem erwarteten Niveau und mit ihren inadequaten Empfehlungen nicht kompetent genug, um das Beratungsgespräch mit ihr fortzusetzen.
Meiner Ansicht nach, jeder Existenzgründungs-Berater sollte sich darüber im Klaren sein, das die Ratsuchenden in der 1. wichtigen Anlaufsstelle für die zukünftigen Existenzgründer auf deren Fragen kompetente Antworten brauchen.
 

Перейти на