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Beratung bei IHK
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в ответ Oriyona 02.08.08 18:33
ach, Sie haben sich so viel Mühe gemacht... alles beschrieben... Danke!
bestimmt kommt es nicht so oft vor, dass Ausländer ein Gewerbe anmelden... normalerweise dürfen Ausländer nicht ein Gewerbe anmelden, Sie müssten eine GmbH anmelden...
Sie haben aber ein unbefristetes Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis...
sie meint also, dass die Leute im Gewerbeamt einen Fehler gemacht haben...
oder, dass Sie dem Gewerbeamt nicht allle Unterlagen vorgelegt haben und den Gewerbeschein zwar bekommen haben, aber nicht bekommen sollten...
na ja... sowas kann vorkommen...
Sie könnten aber Ihre Fragen auch hier stellen...
В ответ на:
Zuerst empfiel sie mir, bei den zuständigen Behörden zu erfragen, ob ich als Ausländerin überhaupt einen Gewerbeschein beantragen kann? Ich antwortete darauf, dass ich bereits einen Gewerbeschein besitze. Sie wusste nicht einmal dass die Ausländer mit dem unbefristetem Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis einen Gewerbeschein beantragen können... Da ich bereits auf Antrag und nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen von der Gemeidne einen Gewerbeschein erhalten habe, steht mir das Recht auf eine Selbständige Tätigket gesetzlich zu.
Zuerst empfiel sie mir, bei den zuständigen Behörden zu erfragen, ob ich als Ausländerin überhaupt einen Gewerbeschein beantragen kann? Ich antwortete darauf, dass ich bereits einen Gewerbeschein besitze. Sie wusste nicht einmal dass die Ausländer mit dem unbefristetem Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis einen Gewerbeschein beantragen können... Da ich bereits auf Antrag und nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen von der Gemeidne einen Gewerbeschein erhalten habe, steht mir das Recht auf eine Selbständige Tätigket gesetzlich zu.
bestimmt kommt es nicht so oft vor, dass Ausländer ein Gewerbe anmelden... normalerweise dürfen Ausländer nicht ein Gewerbe anmelden, Sie müssten eine GmbH anmelden...
Sie haben aber ein unbefristetes Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis...
В ответ на:
Trotz meiner Aussage bestand sie darauf nocheinmal (!) sich an die Behörden zu wenden um erneut die Rechtsmäßigkeit meines Gewerbescheins überprüfen zu lassen, ob mein Gewerbeschein gesetzlich zugelassen ist.
Trotz meiner Aussage bestand sie darauf nocheinmal (!) sich an die Behörden zu wenden um erneut die Rechtsmäßigkeit meines Gewerbescheins überprüfen zu lassen, ob mein Gewerbeschein gesetzlich zugelassen ist.
sie meint also, dass die Leute im Gewerbeamt einen Fehler gemacht haben...
oder, dass Sie dem Gewerbeamt nicht allle Unterlagen vorgelegt haben und den Gewerbeschein zwar bekommen haben, aber nicht bekommen sollten...
na ja... sowas kann vorkommen...
Sie könnten aber Ihre Fragen auch hier stellen...