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Beratung bei IHK
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in Antwort Helen6 02.08.08 19:02
Wie soll ich hier als Ratsuchende eine Frage stellen, wenn ich bereitss von Ihnen eine falsche Antwort bekommen habe.
Sie meinen also, dass die Ausländer hier , in Deuschland als Gewerbetreibende nur eine GmbH gründen dürfen?
Es ist nicht wahr!
Wo haben Sie diese Information her?
Sofern man(n) eine unbefristete Aufenthalts- bzw Arbeitserlaubnis hat (so steht auch auf meinem Pass : "Gewerbetätigkeit gestattet" , somit hat der Ausländische Bürger mit diesem Aufenthaltstitul das Recht, eine Selbständige Tätigkeit jeder Art sprich ohne jegliche Einschränkung auszuüben.
Bevor Sie hier etwas falsches schreiben, informieren Sie sich zuerst.
Sie meinen also, dass die Ausländer hier , in Deuschland als Gewerbetreibende nur eine GmbH gründen dürfen?
Es ist nicht wahr!
Wo haben Sie diese Information her?
Sofern man(n) eine unbefristete Aufenthalts- bzw Arbeitserlaubnis hat (so steht auch auf meinem Pass : "Gewerbetätigkeit gestattet" , somit hat der Ausländische Bürger mit diesem Aufenthaltstitul das Recht, eine Selbständige Tätigkeit jeder Art sprich ohne jegliche Einschränkung auszuüben.
Bevor Sie hier etwas falsches schreiben, informieren Sie sich zuerst.