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Актуальное

02.08.17 02:48
Re: Актуальное
 
v0id* патриот
v0id*

Да, я читал уже на PI про эту историю и даже про конфискованный бюст Ульяныча.


Интересно, кто этот интервьюер, Кристиан Юнг, это тот же самый, что возглавлял Die Freiheit в Мюнхене?


Dazu история на ту же темку...


Die Art und Weise, in der heute insbesondere unsere sogenannten „Leitmedien“ häufig berichten oder Berichte auch einfach unterlassen, möchte ich anhand eines Beispiels aus „Die Zeit“ beziehungsweise dem Online-Ableger „Zeit-Online“ verdeutlichen. Zunächst zum Fall selbst, der weitgehend unstrittig ist: Im November 2015 hielt es ein Abgeordneter der AfD in Baden-Württemberg für eine gute Idee, sein Facebook-Profilbild mit einer Fotomontage zu versehen, welche die Hauptangeklagten des Nürnberger Kriegsverbrecherprozesses zeigt. Nur waren in dem Foto die Köpfe von Göring, Ribbentrop & Co. ausgetauscht gegen die von Merkel, Gauck und einigen anderen Politikern. Was ich mindestens für eine ziemliche Geschmacklosigkeit halte, wurde als Beleidigung aufgefasst und führte zu hektischer staatsanwaltschaftlicher Betriebsamkeit – soweit, so logisch und korrekt. Es geht mir auch nicht um die juristische Bewertung der Vorgänge, sondern um die daraus resultierende Berichterstattung.


Am 22. März 2017 brachte „Die Zeit“ eine AFP-Meldung zum Thema mit folgendem Wortlaut: „Karlsruhe (AFP) Der Freiburger AfD-Politiker Dubravko Mandic hat mit der Montage eines Fotos aus dem Nürnberger Kriegsverbrecherprozess heutige Bundespolitiker beleidigt. Die Gesichter von Nazi-Politikern mit Aufnahmen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie von Grünen- und SPD-Politikern zu überkleben, erfülle „den Tatbestand der Beleidigung“ und sei nicht vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt, entschied das Landgericht Karlsruhe in einer am Mittwoch bekannt gewordenen Entscheidung. (Az: 2 QS 53/16)“


Der juristische Laie, der als Leser der „Zeit“ sicher die Mehrheit stellt, liest: „erfüllt Tatbestand“ und „Entscheidung“ und schließt daraus auf ein ergangenes Urteil, was das angegebene Aktenzeichen noch unterstreichen soll. Einen Tag später berichtete auch die „Badische Zeitung“ aus derselben Quelle – und zwar wortwörtlich. Bis auf einen kleinen Unterschied: Am Ende der Meldung stand zusätzlich der Satz: „Zugleich entschied das Gericht, dass die Durchsuchung der Wohnung des Freiburger Rechtsanwalts und AfD-Politikers im Oktober rechtswidrig war.“


Dieser kleine Unterschied ist auch einigen Lesern aufgefallen, weshalb sie sich an „Die Zeit“ mit der Frage wandten, wie das wohl zu erklären sei. Keine Antwort. Auch nicht auf mehrmalige Nachfrage. Allerdings war den verantwortlichen ZON-Redakteuren nicht ganz Wohl bei dem Gedanken, ihre eigenmächtige Kürzung des Artikels könne noch von anderen entdeckt werden. Ihn zu ergänzen kam nicht in Frage, denn das käme einem Schuldeingeständnis gleich. Ihn zu löschen auch nicht, denn der Eintrag bei Google bliebe erhalten und ein Blick in archiv.org könnte ihn wieder ans Licht zerren.

Man entschied sich stattdessen dafür, den Artikel auf der eigenen Seite unauffindbar zu machen, indem man ihn aus der Indexierung für die Volltextsuche herausnahm. Die Suche nach „Mandic“ bringt fünf Treffer auf ZON – der genannte Artikel ist nicht mehr dabei. Nur Google mochte sich dieser kleinen „Korrektur“ nicht anschließen, weshalb der Artikel dort immer noch an erster Stelle in den Suchergebnissen zu finden ist.


Wie man ein „Urteil“ herbeisinniert

Das mag wie eine Petitesse aussehen, ist es aber nicht. Zumal dann, wenn man weiter gräbt und der Spur des Aktenzeichens nachgeht. Das Land Baden-Württemberg bietet eine Online-Datenbank für Ermittlungsverfahren, Beschlüsse und Urteile an, in der man auch nach Aktenzeichen suchen kann. Treffer zu 2 QS 53/16: keine. Es stellte sich schließlich heraus, dass die Justizbehörden den Vorgang – aus welchen Gründen auch immer – nicht in die Datenbank eingepflegt hatten. Das Aktenzeichen jedoch gibt es tatsächlich! Und zwar auf einem Beschluss des Landgerichtes Karlsruhe vom 15.3.2017, welcher die Rechtswidrigkeit der Hausdurchsuchung bei Dubravko Mandic feststellte – und nur dieses stellt der Beschluss fest.


Meine Nachfrage am 28.7.2017 bei Dubravko Mandic bezüglich des Status des Verfahrens ergab folgende überraschende Antwort: „In der Sache selbst gibt es keinen Fortgang. Gegen mich ist weder ein Strafbefehl ergangen, noch wurde Anklage erhoben.“

Wo ZON und die „Badische Zeitung“ also bereits im März einen fallenden Richterhammer gespürt hatten, ist in Wirklichkeit noch nicht einmal eine Anklageschrift zu finden. Zusammengefasst heißt das über den Artikel der Zeit, dass die implizierte Aussage falsch ist und durch Weglassungen glänzt, welche sich ausgerechnet auf das angegebene Aktenzeichen beziehen und dass „Die Zeit“ diesen Artikel im Nachhinein am liebsten unsichtbar machen würde – es wird schon niemand so genau hinschauen. Die „Badische Zeitung“ hingegen machte sich zwar nicht die Mühe, die AFP-Meldung auf ihre Wirkung hin zu optimieren, dafür schreibt sie gleich „Urteil“ darüber, was bedeutet, dass die Redakteure dort genauso ticken wie „Die Zeit“ es ihren Leser unterstellt.

Vorgänge wie dieser sind leider nicht geeignet, Vertrauen in die Medien herzustellen und der „Großen Furcht“ sachlich etwas entgegenzusetzen, weil der Zweck der Berichterstattung nur allzu offensichtlich ist. Es geht nicht um die Fakten, sondern um Stimmungen. Und die deutschen Leitmedien haben sich dazu entschlossen, die Stimmung in eine bestimmte Richtung zu ziehen. Auch anderslautende Fakten können sie davon offensichtlich nicht abbringen.

http://www.achgut.com/artikel/kleiner_erinnerung_an_die_gr...

(статья большая и антиресная, это тока кусок из нее)

Что касается фейк ньюс, то ARD вчера нагородила передачку про них, дичайшей тупости, у меня повяли все органы, вся передачка от начала до конца была сплошным таким фейк ньюсом.

Тут про это подробнее: http://meedia.de/2017/07/31/puff-gutscheine-aus-dem-elfenb...

Эй, фуфло, готовься к шмону, ты на стрём поставлен у ворот... Присоединяйтесь: https://t.me/kudy_vadis
 

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