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Im Stuttgarter Landtag hat die AfD-Fraktion einmal genauer nachgefragt, wie es sich mit den medizinischen Leistungen
für Asylbewerber verhält. Die Antwort der baden-württembergischen Landesregierung lässt staunen:
Asylbewerber müssen keinerlei Zuzahlungen leisten, weder für Medikamente noch für Krankenhausaufenthalte - im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten und auch Hartz-IV-Beziehern.
Doch es wird noch "besser": Bei Arztbesuchen von Asylanten gilt das Prinzip: "Je mehr, desto besser", denn der Arzt kann jeden einzelnen Patientenbesuch zum vollen Satz abrechnen, während bei gesetzlich Versicherten eine Quartalsbudgetierung greift. Auch Medikamente können vom niedergelassenen Arzt praktisch unbegrenzt für diese Klientel verordnet werden, denn das Wirtschaftlichkeitsgebot greift für Flüchtlinge und Asylbewerber nicht.
Das Motto der etablierten Parteien, die dies per Gesetz zu verantworten haben, lautet
ganz offensichtlich:
"Für die Willkommenskultur ist uns nichts zu teuer". Das muss der einheimische Hartz-IV-Bezieher und gesetzlich Versicherte bei der Zahlung seiner Zusatzkosten einfach einmal einsehen:
"Weltoffenheit" hat eben ihren Preis - erst recht, wenn es sich
dabei um Einwanderung in unsere Sozialsysteme handelt...
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