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Ржу немагу
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Hab grade in Lernunterlagen von HBZ gelesen:
Unerheblich ist im Steuerrecht, ob die Tätigkeit erlaubt (legal) ist. So erzielt auch der Drogendealer mit seiner höchst unerlaubten Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb und hat Einkommensteuer und Gewerbesteuer zu zahlen.
![](https://tt.germany.ru/wwwthreads/images/icons/laugh.gif)
SILASWETA (Kraft des Lichts) Измени Мир в лучшую сторону!
Unerheblich ist im Steuerrecht, ob die Tätigkeit erlaubt (legal) ist. So erzielt auch der Drogendealer mit seiner höchst unerlaubten Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb und hat Einkommensteuer und Gewerbesteuer zu zahlen.
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