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Почему люди изобретают?
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seventy7 старожил
в ответ fachmann_58 05.11.09 17:24
в этом автор прав
вот что пишут немецкие адвокаты на эту тему
отсюда
http://www.kanzlei-siebert.de/urheberrecht.htm
В ответ на:
Идеи не охраняются законами об авторском праве ни в одной стране. Некоторые идеи превращаются в патенты, но любой патент можно обойти, придумав другую идею.
Идеи не охраняются законами об авторском праве ни в одной стране. Некоторые идеи превращаются в патенты, но любой патент можно обойти, придумав другую идею.
вот что пишут немецкие адвокаты на эту тему
В ответ на:
Kein Ideenschutz
Diese Schöpfung muss sich dabei immer wahrnehmbar ausdrücken. Daraus folgt, dass bloße Ideen und Konzepte noch keinen Urheberrechtsschutz begründen können, solange diese nicht tatsächlich umgesetzt sind. Geschützt ist nach deutschem Urheberrecht immer nur die konkrete Form der Präsentation, nicht die Idee selber. Dementsprechend ist beispielsweise das Konzept einer Website, etwa die Idee, über das Internet eine Plattform zu eröffnen, auf der die Nutzer verschiedene Dinge gegen Höchstgebot oder Festpreis kaufen und verkaufen können, nicht urheberrechtlich schutzfähig
Gestaltungshöhe
Zusätzlich zu dem Begriff der Schöpfung, also der körperlichen Umsetzung einer Idee, muss das Werk auch eine gewisse Gestaltungshöhe erreichen. Nach ╖ 2 Abs. 2 UrhG kommt es dabei auf eine persönlich-geistige Schöpfung an. Diese muss das Durchschnittskönnen deutlich übersteigen, um schutzfähig zu sein. Hierdurch werden völlig banale und alltägliche Arbeiten vom Schutzbereich des Urheberrechts ausgenommen.
Kein Ideenschutz
Diese Schöpfung muss sich dabei immer wahrnehmbar ausdrücken. Daraus folgt, dass bloße Ideen und Konzepte noch keinen Urheberrechtsschutz begründen können, solange diese nicht tatsächlich umgesetzt sind. Geschützt ist nach deutschem Urheberrecht immer nur die konkrete Form der Präsentation, nicht die Idee selber. Dementsprechend ist beispielsweise das Konzept einer Website, etwa die Idee, über das Internet eine Plattform zu eröffnen, auf der die Nutzer verschiedene Dinge gegen Höchstgebot oder Festpreis kaufen und verkaufen können, nicht urheberrechtlich schutzfähig
Gestaltungshöhe
Zusätzlich zu dem Begriff der Schöpfung, also der körperlichen Umsetzung einer Idee, muss das Werk auch eine gewisse Gestaltungshöhe erreichen. Nach ╖ 2 Abs. 2 UrhG kommt es dabei auf eine persönlich-geistige Schöpfung an. Diese muss das Durchschnittskönnen deutlich übersteigen, um schutzfähig zu sein. Hierdurch werden völlig banale und alltägliche Arbeiten vom Schutzbereich des Urheberrechts ausgenommen.
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http://www.kanzlei-siebert.de/urheberrecht.htm