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Болталка
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in Antwort Raperonzolo 07.02.17 21:35
Das Landratsamt erinnert noch einmal ausdrücklich daran, dass für den gesamten Landkreis eine allgemeine Stallpflicht sowie ein Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten gelten.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.) und Wildvögel (Möwen, Reiher etc.) nicht ohne Schutzhandschuhe zu berühren. Des Weiteren wird empfohlen, Hunde und Katzen nicht frei laufen zu lassen. Bei weiteren Fragen erteilt das Veterinäramt Auskünfte.
вообщем уточек не кормить и собак / кошек на улицу не выпускать.