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На разговор в бюро...

11.02.10 21:26
На разговор в бюро...
 
loliklolik постоялец
loliklolik
Zuletzt geändert 11.02.10 21:27 (loliklolik)
http://acdnerft.verdi.de/beratungen/data/Erste%20Hilfe.pdf
Für den Fall:
„Ach, kommen Sie doch mal bitte zu mir ins Büro...“
(Erste Hilfe bei Konflikten mit dem Arbeitgeber/Vorgesetzten)
· Vor dem Gespräch möglichst herausfinden, worum es geht.
· Auf keinen Fall allein zu dem Gespräch gehen.Sie haben das gesetzliche Recht,zu Ihrem Gespräch mit dem Arbeitgeber ein Betriebsratsmitglied/Personalratsmitglied
Ihres Vertrauens hinzuzuziehen. Wenn das Betriebsratsmitglied/Personalratsmitglied Ihres Vertrauens gerade nicht anwesend ist, Verschiebung des Gesprächs verlangen (§ 82 Absatz 2 Satz 2, § 83 Absatz 1 Satz 2, § 84 Absatz 1Satz 2, § 85 Betriebsverfassungsgesetz oder § 68 Bundespersonalvertretungsgesetz
oder § 64 Landespersonalvertretungsgesetz).
· Im Gespräch selbst in aller Ruhe die Aussagen der Gegenseite zur Kenntnis
nehmen, möglichst handschriftlich notieren.
· Bei Vorwürfen keinesfalls sofort verbindliche Erklärungen abgeben, auch wenn das vom Arbeitgeber verlangt wird; sich nicht auf lange Diskussionen einlassen;
nichts zugeben, sondern in aller Ruhe erklären, dass man die Einschätzung des Arbeitgebers nicht teilt. Bedenkzeit verlangen (Bürgerliches Gesetzbuch § 242 in
Verbindung mit § 611)! Nichts unterschreiben!

· Gehen Sie danach sofort zum Betriebsrat/Personalrat und stellen Sie ihm den
Sachverhalt noch einmal aus Ihrer Sicht dar.
· Geht es um die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses, sofort ver.di oder IG Metall anrufen.
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