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пункт в Arbeitsordnung

04.03.10 00:46
Re: пункт в Arbeitsordnung
 
loliklolik постоялец
loliklolik
in Antwort dimon24 03.03.10 21:53
www.hundertprozentich.de/faq/25-uebernahme-in-den-einsatzbetrieb-funktion...
Auf jeden Fall gesetzlich unwirksam ist eine Klausel im "Überlassungsvertrag", die eine Einstellung der Leiharbeitnehmer/innen im Einsatzbetrieb nach Ablauf des Arbeitsvertrages mit dem Leiharbeitsunternehmen untersagt. Leiharbeitnehmer/innen können bei einer Übernahme unter keinen Umständen zur Kasse gebeten werden.
www.gleichearbeit-gleichesgeld.de/leiharbeit-beratung/informationen-fuer-...
Auf jeden Fall darf der Verleiher einem Leiharbeitnehmer nicht untersagen, nach Beendigung des Leiharbeitsverhältnisses zum Entleiher zu wechseln, § 9 Nr. 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
fotografiekassel.com
 

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