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CGZP und Urteil!
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loliklolik местный житель
в ответ loliklolik 16.12.10 07:27
www.welt.de/wirtschaft/article11629367/Gericht-stuerzt-Zeitarbeit-in-ihre...
Urteil zu Tarifverträgen
(345) Drucken Bewerten Autor: Philipp Neumann| 14.12.2010
Gericht stürzt Zeitarbeit in ihre größte Krise
Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifverträge einer Pseudo-Gewerkschaft für nichtig erklärt. Viele Zeitarbeiter erhalten nun mehr Lohn – möglicherweise sogar rückwirkend.
Den großen Gewerkschaften des DGB sind sie seit langem ein Dorn im Auge: die viel kleineren Konkurrenten des Christlichen Gewerkschaftsbundes CGB. Nun musste das Bundesarbeitsgericht in Erfurt einmal mehr entscheiden, ob die nach eigenem Verständnis „christlichen“ Arbeitnehmervertreter überhaupt Tarifverträge abschließen können. Konkret ging es um die „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“. Das Ergebnis: Dieser Zusammenschluss mehrere kleiner Arbeitnehmerorganisationen ist „nicht tariffähig“. Sie ist keine Gewerkschaft und darf mit Zeitarbeitsunternehmen nicht über Löhne verhandeln.
Tag der Zeitarbeit in Erfurt
Foto: picture-alliance/ ZB/dpa-Zentralbild Zeitarbeit: Die Branche muss wohl Milliarden Euro nachzahlen
In wieweit sich das Urteil auf bereits bestehende Tarifverträge bezieht, ist noch unklar. Ein Sprecher des Gerichts sagte jedoch, es sei zweifelhaft, dass die Tarifgemeinschaft auch in der Vergangenheit tariffähig gewesen sei.
Video
Arbeitslosigkeit stagniert im November
* weiter blättern
Beschäftigung auf höchstem Stand seit 1990
Die Folgen dieses Urteils sind erheblich. Sofort werden Tarifverträge mit geschätzt 1500 Unternehmen der Zeitarbeitsbranche null und nichtig. Mehr als 200.000 Leiharbeiter, für die diese Verträge gelten, stehen nun ohne Tarifvertrag da. Für sie ist das positiv, denn sie können nun mehr Geld bekommen. Grund ist das Gebot des „equal pay“, das seit 2004 gilt. Danach müssen Leiharbeiter wie die Stammbelegschaft bezahlt werden, wenn es keinen Tarifvertrag gibt.
Urteil zu Tarifverträgen
(345) Drucken Bewerten Autor: Philipp Neumann| 14.12.2010
Gericht stürzt Zeitarbeit in ihre größte Krise
Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifverträge einer Pseudo-Gewerkschaft für nichtig erklärt. Viele Zeitarbeiter erhalten nun mehr Lohn – möglicherweise sogar rückwirkend.
Den großen Gewerkschaften des DGB sind sie seit langem ein Dorn im Auge: die viel kleineren Konkurrenten des Christlichen Gewerkschaftsbundes CGB. Nun musste das Bundesarbeitsgericht in Erfurt einmal mehr entscheiden, ob die nach eigenem Verständnis „christlichen“ Arbeitnehmervertreter überhaupt Tarifverträge abschließen können. Konkret ging es um die „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“. Das Ergebnis: Dieser Zusammenschluss mehrere kleiner Arbeitnehmerorganisationen ist „nicht tariffähig“. Sie ist keine Gewerkschaft und darf mit Zeitarbeitsunternehmen nicht über Löhne verhandeln.
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Foto: picture-alliance/ ZB/dpa-Zentralbild Zeitarbeit: Die Branche muss wohl Milliarden Euro nachzahlen
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