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CGZP und Urteil!
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loliklolik местный житель
в ответ loliklolik 16.12.10 07:30
www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc%7EEBD361FACAE794586...
Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP). Sie darf künftig keine Tarifverträge mehr abschließen.
Von Corinna Budras und Sven Astheimer
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Das Bundesarbeitsgericht hält die CGZP nicht für tariffähigDas Bundesarbeitsgericht hält die CGZP nicht für tariffähig
14. Dezember 2010
Das Bundesarbeitsgericht hat am Dienstag eine Grundsatzentscheidung gefällt, die weitreichende Folgen für viele der in Deutschland tätigen Zeitarbeitsunternehmen haben könnte. Die Erfurter Bundesrichter entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Damit sind alle schon geschlossenen Tarifverträge unwirksam. Derzeit ist jedoch noch unklar, ob die Entscheidung rückwirkend gilt.
Die CGZP ist eine Tarifgemeinschaft unter dem Dach des Christlichen Gewerkschaftsbundes, die für vier Mitgliedsgewerkschaften Tarifverträge ausgehandelt hat. Unter anderem gehörte dazu ein Flächentarifvertrag mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP). Auf den aktuellen Flächentarifvertrag hat das Erfurter Urteil keine Auswirkung, da die Arbeitgeber mittlerweile direkt mit den Einzelgewerkschaften abgeschlossen haben. Der Flächentarifvertrag enthält dieselben Einstiegslöhne wie die vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) abgeschlossenen Tarifverträge. Allerdings könnten auf die beteiligten Zeitarbeitsunternehmen nun erhebliche Nachzahlungen für die vergangenen Jahre zukommen.
Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP). Sie darf künftig keine Tarifverträge mehr abschließen.
Von Corinna Budras und Sven Astheimer
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Das Bundesarbeitsgericht hält die CGZP nicht für tariffähigDas Bundesarbeitsgericht hält die CGZP nicht für tariffähig
14. Dezember 2010
Das Bundesarbeitsgericht hat am Dienstag eine Grundsatzentscheidung gefällt, die weitreichende Folgen für viele der in Deutschland tätigen Zeitarbeitsunternehmen haben könnte. Die Erfurter Bundesrichter entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Damit sind alle schon geschlossenen Tarifverträge unwirksam. Derzeit ist jedoch noch unklar, ob die Entscheidung rückwirkend gilt.
Die CGZP ist eine Tarifgemeinschaft unter dem Dach des Christlichen Gewerkschaftsbundes, die für vier Mitgliedsgewerkschaften Tarifverträge ausgehandelt hat. Unter anderem gehörte dazu ein Flächentarifvertrag mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP). Auf den aktuellen Flächentarifvertrag hat das Erfurter Urteil keine Auswirkung, da die Arbeitgeber mittlerweile direkt mit den Einzelgewerkschaften abgeschlossen haben. Der Flächentarifvertrag enthält dieselben Einstiegslöhne wie die vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) abgeschlossenen Tarifverträge. Allerdings könnten auf die beteiligten Zeitarbeitsunternehmen nun erhebliche Nachzahlungen für die vergangenen Jahre zukommen.
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