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ZDF sucht Leiharbeitnehmer
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loliklolik местный житель
в ответ loliklolik 19.01.11 01:49, Последний раз изменено 19.01.11 11:09 (loliklolik)
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0%2C1872%2C8194149%2C00.html?dr=1
Leiharbeiter mit Anspruch
auf höheren Lohn
Nach Urteil des Bundesarbeitsgerichts Nachforderungen in Milliardenhöhe
Leiharbeiter haben rückwirkend Anspruch auf höheren Lohn. Das könnte Arbeitgeber in Deutschland Milliarden von Euro kosten, erklärt Professor Peter Schüren, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht an der Universität Münster, gegenüber Frontal21.
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* Versenden
* 18.01.2011
Prof. Schüren. Quelle: ZDF
ZDF
Schüren: "Die Chancen stehen gut."
"Die Chancen stehen gut, dass Hunderttausende von Leiharbeitern nachträglich mehr Lohn bekommen, wenn sie jetzt vor ein Arbeitsgericht ziehen", so Schüren.
Was betroffene Leiharbeiter wissen sollten:
* "Tarifverträge von Anfang an unwirksam" - Interview mit Friedrich Schindele, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Hintergrund ist der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom Dezember 2010, nach dem die christliche Tarifgemeinschaft CGZP nicht tariffähig ist. Leiharbeiter, die nach dem für die Arbeitgeber besonders billigen CGZP-Tarif bezahlt worden seien, können jetzt rückwirkend auf denselben Lohn klagen, den ein Stamm-Arbeitnehmer am gleichen Arbeitsplatz erhalten hat, so Schüren weiter.
Lohnansprüche sind nicht verjährt
Dadurch ergeben sich Nachforderungen von 1,9 Milliarden Euro pro Jahr, errechnet Dierk Hirschel, Chefökonom der Gewerkschaft verdi. So groß sei insgesamt die Differenz zwischen gezahltem Billiglohn der CGZP und dem höheren Lohn der Stamm-Arbeitnehmer. Knapp 40 Prozent aller Arbeitsverträge in der Leiharbeitsbranche wurden bisher nach CGZP-Flächentarifverträgen oder nach noch schlechteren CGZP-Haustarifverträgen abgeschlossen.
Nach Ansicht von Schüren können die Leiharbeiter ihren Anspruch rückwirkend bis 2003 geltend machen: "Lohnansprüche von Leiharbeitnehmern, die zu den Dumpingkonditionen der CGZP gearbeitet haben, sind bisher nicht verjährt, und zwar unabhängig davon, ob das 2003, 2004 oder später war." Zwar verjährten Lohnansprüche normalerweise in drei Jahren, nicht aber in diesem konkreten Fall. Da die Rechtslage bis vor kurzem völlig unklar war, sei die Verjährung gehemmt worden, so der Arbeitsrechtsexperte.
Leiharbeiter mit Anspruch
auf höheren Lohn
Nach Urteil des Bundesarbeitsgerichts Nachforderungen in Milliardenhöhe
Leiharbeiter haben rückwirkend Anspruch auf höheren Lohn. Das könnte Arbeitgeber in Deutschland Milliarden von Euro kosten, erklärt Professor Peter Schüren, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht an der Universität Münster, gegenüber Frontal21.
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* 18.01.2011
Prof. Schüren. Quelle: ZDF
ZDF
Schüren: "Die Chancen stehen gut."
"Die Chancen stehen gut, dass Hunderttausende von Leiharbeitern nachträglich mehr Lohn bekommen, wenn sie jetzt vor ein Arbeitsgericht ziehen", so Schüren.
Was betroffene Leiharbeiter wissen sollten:
* "Tarifverträge von Anfang an unwirksam" - Interview mit Friedrich Schindele, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Hintergrund ist der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom Dezember 2010, nach dem die christliche Tarifgemeinschaft CGZP nicht tariffähig ist. Leiharbeiter, die nach dem für die Arbeitgeber besonders billigen CGZP-Tarif bezahlt worden seien, können jetzt rückwirkend auf denselben Lohn klagen, den ein Stamm-Arbeitnehmer am gleichen Arbeitsplatz erhalten hat, so Schüren weiter.
Lohnansprüche sind nicht verjährt
Dadurch ergeben sich Nachforderungen von 1,9 Milliarden Euro pro Jahr, errechnet Dierk Hirschel, Chefökonom der Gewerkschaft verdi. So groß sei insgesamt die Differenz zwischen gezahltem Billiglohn der CGZP und dem höheren Lohn der Stamm-Arbeitnehmer. Knapp 40 Prozent aller Arbeitsverträge in der Leiharbeitsbranche wurden bisher nach CGZP-Flächentarifverträgen oder nach noch schlechteren CGZP-Haustarifverträgen abgeschlossen.
Nach Ansicht von Schüren können die Leiharbeiter ihren Anspruch rückwirkend bis 2003 geltend machen: "Lohnansprüche von Leiharbeitnehmern, die zu den Dumpingkonditionen der CGZP gearbeitet haben, sind bisher nicht verjährt, und zwar unabhängig davon, ob das 2003, 2004 oder später war." Zwar verjährten Lohnansprüche normalerweise in drei Jahren, nicht aber in diesem konkreten Fall. Da die Rechtslage bis vor kurzem völlig unklar war, sei die Verjährung gehemmt worden, so der Arbeitsrechtsexperte.
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