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Arbeitskleidung maximum?

10.05.17 16:01
Re: Arbeitskleidung maximum?
 
Herzog von Lettland (Diddly-Squat)
Herzog

Für weitere Arbeitsmittel erkennen viele Finanzämter eine Pauschale an.

Bei dieser Pauschale handelt es sich um eine Nichtbeanstandungsgrenze für Aufwendungen ohne Belege.

Leider gibt es nur wenige Bundesländer, die eine Regelung über die Anwendung dieser Pauschale festgelegt haben.
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe lässt eine Pauschale in Höhe von 110 € für Aufwendungen ohne Nachweis zu.
In Sachsen sollen die Finanzämter gar keine Aufwendungen ohne Beleg anerkennen.
Die restlichen Bundesländer haben sich dazu noch nicht geäußert, so dass wir davon ausgehen, dass auch weiterhin ein pauschaler Ansatz von 103 € bei den Finanzämtern anerkannt werden kann.

Bitte beachten Sie aber, dass in keinem Bundesland tatsächlich ein Rechtsanspruch auf die Anerkennung dieser pauschalen Nichtaufgriffsgrenze besteht. Der Finanzbeamte kann in seinem Ermessen den Betrag streichen - aber wer nicht wagt, der kann auch nicht gewinnen.

 

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