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Arbeitszimmer und MWSt

02.12.19 14:39
Re: Arbeitszimmer und MWSt. ?...
 
бухгалтер2009 коренной житель
in Antwort Macasault 02.12.19 10:52
Nutzt ein Arbeitnehmer ein häusliches Arbeitszimmer in seiner selbstgenutzten privaten Immobilie, sieht das anders aus. Dies meint zumindest das Finanzgericht Köln. Es entschied: Der auf ein häusliches Arbeitszimmer entfallende Gewinn kann auch bei einer Veräußerung während der Spekulationsfrist steuerfrei sein, denn ein Arbeitszimmer ist immer in den privaten Wohnbereich integriert und kein selbständiges Wirtschaftsgut. Ob dies die obersten Finanzrichter auch so sehen, bleibt bis zur Entscheidung im anhängigen Revisionsverfahren abzuwarten.
 

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