Deutsch

о налогах

03.03.06 22:32
о налогах
 
wowa4ka местный житель
Besteuerung seit 2002
Es geht um die gegenwärtige Besteuerung von Aktien, Dividenden und Bezugsrechten.
Bei Einkünften aus Kapitalvermögen wird nur die Hälfte der Dividendenerträge und der Spekulationsgewinne in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen. Nur 50% der Werbungs- und Anschaffungskosten können in Abzug gebracht werden . Andererseit werden Spekulationsverluste auch nur zu 50% berücksichtigt
.
Berechnung des Spekulationsgewinns
Außerhalb der Spekulationsfrist:
Werden z.B. neun Mal 200 BASF-Aktien gekauft und nach mindestens 12 Monaten 600 BASF-Aktien wieder verkauft, dann legt das Finanzamt die Kurse der zeitlich ersten drei Käufe für die Gewinnermittlung zugrunde.
Ist alles mit Käufen und Verkäufen komplizierter, dann wird gem. BFH ein sog. "durchschnittlicher Kaufpreis" ermittelt. Dafür gibt es spezielle Berechnungsmuster.
Innerhalb der Spekulationsfrist:
Beispiel nach Einführung des Halbeinkünfteverfahren:
Aktien verkauft nach 7 Monaten.
Kaufkurs ┬ 20.000,00
Verkauf ┬ 25.000,00
Gewinn ┬ 5.000,00
Spesen ┬ 210,00 (Halbeinkünfteverfahren = 50%)
Gewinn ┬ 4.790,00
Werbungskosten ┬ 330,00 (Halbeinkünfteverfahren = 50%)
Spekulationsgewinn ┬ 2.230,00 (Halbeinkünfteverfahren + 50%)
Steuern z.B. 40% ┬ 892,00
Derselbe Fall wäre vor dem Jahr 2002 noch deutlich höher besteuert worden.
Auch im Beispielsfall ist die Berechnung komplizierter, wenn innerhalb und außerhalb der Spekulationsfrist gehandelt wird.
Dividendenbesteuerung
Unternehmen zahlen seit Anfang Januar 2001 eine Körperschaftsteuer von 25%.
Seit 2001 werden für Gewinne immer 25% Steuern fällig.
Vom Rest unterliegt nur noch die Hälfte dem persönlichen Einkommensteuersatz.
Hier stehen Änderungen an, vermutlich ab 2008
Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren und Immobilien sind derzeit noch vor dem Zugriff des Fiskus sicher, soweit sie nach dem Ende der Spekulationsfrist von 12 Monaten bei Aktien, Anleihen, offenen Investmentfonds erzielt worden sind. 10 Jahrelang ist diese Frist bei Immobilien und auch Geschlossenen Immobilienfonds, soweit diese der deutschen Steuerhoheit unterliegen.
Natürlich unterfällt auch der Gewinn aus Forextrading der Besteuerung.
Eine Thesaurierung hilft nicht, wenn das Konto auf den privaten Namen lautet. Der Gewinn ist angefallen, egal ob er entnommen wird oder nicht.
Oder
Bedienen Sie sich eines in den USA ansässigen Traders?
Kennen Sie das amerikanische Erbschaftsteuerrecht?
Nein?
Das sollten Sie aber kennen!
Einige Hinweise:
Ausweg:
Begründung einer z.B. in Panamá registrierten Gesellschaft.
Solange einer Gesellschaft nichts entnommen wird, fällt insoweit selbst nach deutschem Steuerrecht nichts für den Fiskus ab.
Die Gesellschaft anonymisiert außerdem den Eigentümer. Mehr zur Panamá-Gesellschaft
Auf den Namen der Gesellschaft kann ein Konto eingerichtet werden in einer verschwiegenen Steueroase. Nur der wirtschaftliche Eigentümer der Gesellschaft ist insoweit verfügungsberechtigt, kein Strohmann. Das weiß die Bank, was dem Schutz dient. Das ist andererseits wiederum gefahrlos wegen funktionierendem Bankgeheimnis.
Die Gesellschaft, nicht die natürliche Person, richtet das Brokerkonto ein.
Es ist dann wichtig, daß das Geld von einem Konto kommt, das auf den Namen der Gesellschaft = Vertragspartner lautet.
Gewinne fließen auf das Steueroasenkonto zurück, so wie gewollt und weisungsgemäß von der Gesellschaft vertraglich geregelt.
Das Steueroasenkonto kann mit einer anonymen Debit-Card verbunden sein. Mehr zur Debit-Card
Und was geht Sie in diesem Zusammenhang amerikanisches Erbschaftsrecht an?
Gar nichts - solange Sie nicht mit einem in den USA ansässigen Broker / Trader zusammenarbeiten. Wenn doch, dann
Vorsicht!
Das amerikanische Steuergesetz sieht für Ausländer eine Erbschaftssteuer auf in den USA gehaltenes Eigentum vor in Form einer sog. "beschränkten Nachlaßsteuer". Der Steuerfreibetrag bei der beschränkten Nachlaßsteuer beträgt US-Dollar 60.000,00 (bei der unbeschränkten Nachlaßsteuer ist dieser Betrag bis ins Jahr 2009 auf US-Dollar2.000.000,00 festgesetzt).
Die Erbschaftsteuer richtet sich nach der Höhe des übertragenen Vermögens. War der Verstorbene ein nichtansässiger Ausländer, beschränkt sich der steuerbare Nachlaß auf das in den USA belegene Vermögen. Ob ein Vermögenswert in den USA belegen ist, hängt von der jeweiligen Art des Vermögenswertes ab und richtet sich nach den im Steuergesetz definierten Situsregeln.
Die Belegenheit von Aktien an einer Kapitalgesellschaft richtet sich danach, ob es sich um eine US-Gesellschaft handelt. Anteile einer ausländischen Kapitalgesellschaft sind nicht in den USA belegen.
In der Praxis ist es deshalb durchaus üblich, Aktien an US-Gesellschaften nicht persönlich, sondern durch eine ausländische Gesellschaft zu halten.
Übersteigt der in den USA belegene Nachlaß US-Dollar 60.000, ist in erster Linie der Testamentsvollstrecker verpflichtet, eine Nachlaßsteuererklärung einzureichen.
Andernfalls gilt diese Verpflichtung für jedermann, der tatsächlichen oder faktischen Besitz am Nachlaßvermögen hat.
Dazu gehören aus amerikanischer Sicht auch Broker.
Meinen Sie nicht, es könnte besser sein, nicht Sie selbst haben einen Vertrag mit dem Broker, sondern Ihre flexible Steueroasengesellschaft, z.B. registriert in Panamá?

Letzte Aktualisierung ( Monday, 27 February 2006 )
http://www.internetkanzlei.to/content/view/194/111/
"Блаженны алчущие и жаждущие правды - ибо они насытятся"
 

Перейти на