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Понижают минимальный взнос кранкенкассу для предпринимателей

26.05.18 02:45
Понижают минимальный взнос кранкенкассу для предпринимателей
 
Awraam коренной житель
Awraam

Вроде дождались почти, с 2019ого будет чуток полегче


Berlin, im Mai 2018
Sehr geehrter Herr Müller,
für Ihre E-Mail vom 19. April 2018 danke ich Ihnen sehr herzlich. Ihre Ausführungen habe ich mit Interesse gelesen.
Sie

rennen mit Ihrem Anliegen bei der CDU Deutschlands offene Türen ein.

Denn der Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn MdB, hat inzwischen

den Referentenentwurf eines Versichertenentlastungsgesetzes (GKV-VEG)

vorgelegt. Mit dem Gesetz soll – wie im Koalitionsvertrag vereinbart –

u. a. die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Selbstständige

abgesenkt werden. Wie Sie sicherlich wissen, zahlen hauptberuflich

Selbstständige ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf

Basis einer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. Diese wird anhand der

Bezugsgröße jährlich angepasst. Der Mindestbeitrag entspricht dem 40.

Teil dieser Bezugsgröße. Da viele Kleinunternehmer damit finanziell

überfordert sind, wird der Mindestbeitrag auf den 80. Teil der

Bezugsgröße halbiert. Das entspricht im Jahr 2018 einer

Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von monatlich 1.142 Euro (anstatt

2.284 Euro), was einen durchschnittlichen Mindestbeitrag von monatlich

171 Euro bedeutet. Damit werden Kleinunternehmer jährlich um 800 Mio.

Euro entlastet. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Mit freundlichen Grüßen
Annegret Kramp-Karrenbauer
DIE GENERALSEKRETÄRIN

 

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