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Unterhalt an Angehörige im Ausland

17.10.08 10:42
Re: Unterhalt an Angehörige im Ausland
 
elena.k коренной житель
elena.k
in Antwort Trium 16.10.08 21:30
Попробийте пойти по такому пути: durch das BMF- Schreiben vom XXX wird es nicht ausdrücklich geregelt, dass die Ermittlung des erwerbfähigen Alters einer Person nach dem deutschen Recht erfolgen soll. Erwerbfähges Alter sollte sich m. E. auf das Herkunftsland des Unterhaltsberechtigten beziehen, da eine Person nach Eintritt des im jeweiligen Land üblichen Rentenalters weder aus wirtschaftlichen, noch aus arbeitsmarktüblichen Gründen keine Chancen hat, eine Beschäftigung auszuüben.
В общем, что- нибудь в этом духе. Подправьте, если нужно, писала на работе- торопилась, но мысль, я надеюсь, ясна.
 

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