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посоветуйте пожалуйста

10.11.12 17:57
Re: посоветуйте пожалуйста
 
Hagent постоялец
я выше указал закон если я не ошибаюсь вот из него выдержка
Eine Ausländerin, die nach dem 12. März 1938 einen deutschen Staatsangehörigen geheiratet hat, der die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 6 Abs. 1 oder 2 besaß, ist, wenn die Ehe vor dem 1. April 1953 geschlossen wurde, durch die Eheschließung deutsche Staatsangehörige geworden, es sei denn, daß sie die deutsche Staatsangehörigkeit ausschlägt; das Ausschlagungsrecht steht auch den Frauen zu, die im Zeitpunkt der Eheschließung die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen.
Und ich sage euch auch: Bittet, so wird euch gegeben; suchet, so werdet ihr finden; klopfet an, so wird euch aufgetan
 

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