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F.A.Q. (update 20.04.2015)

17.03.13 11:32
Беруфсэрлаубнис или аппробация?
 
misha okeanov blogословенный
misha okeanov
в ответ misha okeanov 17.03.13 11:30, Последний раз изменено 28.09.13 00:33 (misha okeanov)
4. Беруфсэрлаубнис или аппробация?
Die Approbation
•berechtigt zur selbständigen Berufsausübung.
•wird unbefristet erteilt.
•ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Auf Grund der Änderung der Rechtslage zum 01.04.2012 kommt es bei der Erteilung der Approbation auf die Staatsangehörigkeit nicht mehr an.
Berufserlaubnis
Besteht kein Rechtsanspruch auf Approbation, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufserlaubnis erteilt werden. Diese jedoch
•berechtigt nur zur Berufsausübung unter der Aufsicht einer/eines approbierten Berufsangehörigen.
•wird befristet und in der Regel nur auf Widerruf erteilt.
•ist auf ein bestimmtes Bundesland und auf bestimmte Beschäftigungsstellen beschränkt.
•kann auch in jeder anderen Hinsicht einschränkt werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Berufserlaubnis besteht nicht.
Auf Grund der Änderung der Rechtslage zum 01.04.2012 können Berufserlaubnisse zur Durchführung einer Weiterbildung nicht mehr erteilt werden. Nach dem Wegfall der Staatsangehörigkeitsvorbehalte kommt für diesen Zweck nur eine Approbation in Betracht.
Berufserlaubnisse werden im Gegenzug nicht mehr in dem bisher gewohnten Umfang erteilt:
Die Erteilung von Berufserlaubnissen kommt in der Regel nur noch für Personen in Betracht, die eine der Voraussetzungen für die Approbation noch nicht erfüllen. So kann Ihnen z.B. bei festgestellten Defiziten in Ihrer Ausbildung eine Berufserlaubnis für eine nicht selbständige, nicht leitende Tätigkeit zur praktischen Vorbereitung auf die Gleichwertigkeitsprüfung gegeben werden. Diese wird zunächst für 12 Monate gewährt und auf die prüfungsrelevanten Bereiche „Innere Medizin“ und „Chirurgie“ beschränkt. Sie kann auf maximal 18 Monate verlängert werden.
Zudem besteht die Möglichkeit eines wissenschaftlichen Erfahrungsaustausches weiterhin. Die Berufserlaubnis ist dabei ebenfalls auf eine nicht selbständige, nicht leitende Tätigkeit beschränkt und gilt für ein Jahr, kann aber in begründeten Fällen um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die Erteilung von Berufserlaubnissen kommt grundsätzlich nicht mehr zur Durchführung einer Facharztweiterbildung in Betracht. Auch hier müssen Sie die Approbation beantragen und einen gleichwertigen Ausbildungsstand nachweisen.
Antrag на Approbation(спасибо kolang)
Misha Okeanov
Adressе
Telefon
Bezirksregierung Arnsberg
Z. Hd. Frau Müller
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Betreff: Erteilung der Approbation als Arzt gem. § 3 BÄO
Sehr geehrte Frau Müller,
hiermit beantrage ich die Erteilung der deutschen Approbation als Arzt.
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen:
- Beglaubigte Kopie des Ausweises
- Lebenslauf
- Ärztliche Bescheinigung
- Erklärung über Straffreiheit
- Absichtserklärung über die zukünftige Tätigkeit im Regierungsbezirk Arnsberg
- Erklärung, dass bei keiner anderen Behörde eine Approbation gestellt wurde
- Bestätigung über die Beantragung des Führungszeugnises

 

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