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Arbeitsgericht.

14.11.17 22:05
Re: Arbeitsgericht.
 
  Hai2016 коренной житель

Вообще-то это везде написано.

Grundsätzlich dürfen Sie während der Elternzeit weiterarbeiten. Der Gesetzgeber erlaubt für Eltern in Elternzeit eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 30 Stunden. Eltern haben damit die Möglichkeit, durch eine Teilzeittätigkeit beruflich am Ball zu bleiben und dennoch ihr Kind oder ihre Kinder selbst betreuen und erziehen zu können.

Bei einer Arbeitszeit ab 31 Wochenstunden erlischt Ihr Anspruch auf Elternzeit.

 

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