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Arbeitszimmer und MWSt
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Cидими завсегдатай
в ответ pasoleg 01.12.19 13:28, Последний раз изменено 02.12.19 20:08 (Cидими)
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 14.5.2019, VIII R 16/15
Zur Abzugsfähigkeit von Badrenovierungskosten als Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
Renovierungs- und Umbaukosten, die für einen Raum anfallen, der
ausschließlich oder mehr als in nur untergeordnetem Umfang privaten
Wohnzwecken dient, erhöhen nicht die gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b
Sätze 2 und 3 EStG abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches
Arbeitszimmer. Sie sind auch nicht als allgemeine Gebäudekosten über den
Flächenanteil des Arbeitszimmers bei den Betriebsausgaben zu
berücksichtigen.
BFH- Urteil касается ESt, но Finanzamt следует ему и для (не)признании Vorsteuer.