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COVID-19: Прививки​

30.01.21 10:42
Re: Прививки​
 
pfeiferm1966 коренной житель
pfeiferm1966

НП Информация для тех, кто имеет осложнения после прививки https://web.de/magazine/ratgeber/finanzen-verbraucher/covi...

"Nach Corona-Impfung Rückmeldung per App

Um aktuelle Daten zur Verträglichkeit der Corona-Impfung zu erlangen, hat das PEI die Smartphone-App SafeVac2.0 entwickelt. Wer geimpft wurde, kann hier Informationen zu seiner Vakzin-Verträglichkeit hinterlassen. Die App kann kostenlos im Google-Playstore sowie App Store von Apple heruntergeladen werden.

Zur Einordnung von Impffolgen muss man zwischen Impfreaktion, Impfkomplikation und Impfschaden unterscheiden.

Unter einer Impfreaktion versteht man unmittelbar und bis zu drei Tage nach der Impfung auftretende Beschwerden wie Rötungen, Schwellungen und Schmerzen an der Impfstelle.

Es kann auch zu Fieber bis zu 39,5 Grad, Kopf- oder Gliederschmerzen sowie zu einem allgemeinen Unwohlsein kommen. Solche Reaktionen sind nicht ungewöhnlich und treten häufig auf. Über sie klärt der Arzt vor der Impfung auf.

Wie Impfkomplikationen gemeldet werden

Impfkomplikationen sind selten. Bei ihnen handelt es sich um eine, über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung. Zudem versteht man sie als schwerwiegende, unerwünschte Arzneimittelwirkungen.

Nach §6 des Infektionsschutzgesetzes ist der Verdacht einer Impfkomplikation meldepflichtig. Die Meldung erfolgt über den Arzt an das Gesundheitsamt. Sie ist aber auch direkt an das PEI möglich.

Jeder Verdachtsfall wird von einem Arzt des Instituts geprüft. Das PEI verfügt über eine online abrufbare Datenbank über alle Verdachtsfälle von Impfkomplikationen seit 2007, die öffentlich einsehbar ist.

Wichtig zu wissen ist, dass dort sämtliche Verdachtsfälle genannt werden. Dies gibt aber keinen Rückschluss darüber, wie viele derer letztlich anerkannte Komplikationen oder Schadensfälle sind.

Gemäß Paragraf 60 des Infektionsschutzgesetzes erhalten Impfgeschädigte auf Antrag beim Versorgungsamt ihres Landkreises finanzielle Hilfe, zum Beispiel in Form einer dauerhaften Rente oder Leistungen für die Hinterbliebenen. Der Anspruch richtet sich gegen das jeweilige Bundesland, in dem die Impfung vorgenommen wurde."

 

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