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03.03.06 22:32
Besteuerung seit 2002
Es geht um die gegenwärtige Besteuerung von Aktien, Dividenden und Bezugsrechten.
Bei Einkünften aus Kapitalvermögen wird nur die Hälfte der Dividendenerträge und der Spekulationsgewinne in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen. Nur 50% der Werbungs- und Anschaffungskosten können in Abzug gebracht werden . Andererseit werden Spekulationsverluste auch nur zu 50% berücksichtigt
.
Berechnung des Spekulationsgewinns
Außerhalb der Spekulationsfrist:
Werden z.B. neun Mal 200 BASF-Aktien gekauft und nach mindestens 12 Monaten 600 BASF-Aktien wieder verkauft, dann legt das Finanzamt die Kurse der zeitlich ersten drei Käufe für die Gewinnermittlung zugrunde.
Ist alles mit Käufen und Verkäufen komplizierter, dann wird gem. BFH ein sog. "durchschnittlicher Kaufpreis" ermittelt. Dafür gibt es spezielle Berechnungsmuster.
Innerhalb der Spekulationsfrist:
Beispiel nach Einführung des Halbeinkünfteverfahren:
Aktien verkauft nach 7 Monaten.
Kaufkurs ┬ 20.000,00
Verkauf ┬ 25.000,00
Gewinn ┬ 5.000,00
Spesen ┬ 210,00 (Halbeinkünfteverfahren = 50%)
Gewinn ┬ 4.790,00
Werbungskosten ┬ 330,00 (Halbeinkünfteverfahren = 50%)
Spekulationsgewinn ┬ 2.230,00 (Halbeinkünfteverfahren + 50%)
Steuern z.B. 40% ┬ 892,00
Derselbe Fall wäre vor dem Jahr 2002 noch deutlich höher besteuert worden.
Auch im Beispielsfall ist die Berechnung komplizierter, wenn innerhalb und außerhalb der Spekulationsfrist gehandelt wird.
Dividendenbesteuerung
Unternehmen zahlen seit Anfang Januar 2001 eine Körperschaftsteuer von 25%.
Seit 2001 werden für Gewinne immer 25% Steuern fällig.
Vom Rest unterliegt nur noch die Hälfte dem persönlichen Einkommensteuersatz.
Hier stehen Änderungen an, vermutlich ab 2008
Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren und Immobilien sind derzeit noch vor dem Zugriff des Fiskus sicher, soweit sie nach dem Ende der Spekulationsfrist von 12 Monaten bei Aktien, Anleihen, offenen Investmentfonds erzielt worden sind. 10 Jahrelang ist diese Frist bei Immobilien und auch Geschlossenen Immobilienfonds, soweit diese der deutschen Steuerhoheit unterliegen.
Natürlich unterfällt auch der Gewinn aus Forextrading der Besteuerung.
Eine Thesaurierung hilft nicht, wenn das Konto auf den privaten Namen lautet. Der Gewinn ist angefallen, egal ob er entnommen wird oder nicht.
Oder
Bedienen Sie sich eines in den USA ansässigen Traders?
Kennen Sie das amerikanische Erbschaftsteuerrecht?
Nein?
Das sollten Sie aber kennen!
Einige Hinweise:
Ausweg:
Begründung einer z.B. in Panamá registrierten Gesellschaft.
Solange einer Gesellschaft nichts entnommen wird, fällt insoweit selbst nach deutschem Steuerrecht nichts für den Fiskus ab.
Die Gesellschaft anonymisiert außerdem den Eigentümer. Mehr zur Panamá-Gesellschaft
Auf den Namen der Gesellschaft kann ein Konto eingerichtet werden in einer verschwiegenen Steueroase. Nur der wirtschaftliche Eigentümer der Gesellschaft ist insoweit verfügungsberechtigt, kein Strohmann. Das weiß die Bank, was dem Schutz dient. Das ist andererseits wiederum gefahrlos wegen funktionierendem Bankgeheimnis.
Die Gesellschaft, nicht die natürliche Person, richtet das Brokerkonto ein.
Es ist dann wichtig, daß das Geld von einem Konto kommt, das auf den Namen der Gesellschaft = Vertragspartner lautet.
Gewinne fließen auf das Steueroasenkonto zurück, so wie gewollt und weisungsgemäß von der Gesellschaft vertraglich geregelt.
Das Steueroasenkonto kann mit einer anonymen Debit-Card verbunden sein. Mehr zur Debit-Card
Und was geht Sie in diesem Zusammenhang amerikanisches Erbschaftsrecht an?
Gar nichts - solange Sie nicht mit einem in den USA ansässigen Broker / Trader zusammenarbeiten. Wenn doch, dann
Vorsicht!
Das amerikanische Steuergesetz sieht für Ausländer eine Erbschaftssteuer auf in den USA gehaltenes Eigentum vor in Form einer sog. "beschränkten Nachlaßsteuer". Der Steuerfreibetrag bei der beschränkten Nachlaßsteuer beträgt US-Dollar 60.000,00 (bei der unbeschränkten Nachlaßsteuer ist dieser Betrag bis ins Jahr 2009 auf US-Dollar2.000.000,00 festgesetzt).
Die Erbschaftsteuer richtet sich nach der Höhe des übertragenen Vermögens. War der Verstorbene ein nichtansässiger Ausländer, beschränkt sich der steuerbare Nachlaß auf das in den USA belegene Vermögen. Ob ein Vermögenswert in den USA belegen ist, hängt von der jeweiligen Art des Vermögenswertes ab und richtet sich nach den im Steuergesetz definierten Situsregeln.
Die Belegenheit von Aktien an einer Kapitalgesellschaft richtet sich danach, ob es sich um eine US-Gesellschaft handelt. Anteile einer ausländischen Kapitalgesellschaft sind nicht in den USA belegen.
In der Praxis ist es deshalb durchaus üblich, Aktien an US-Gesellschaften nicht persönlich, sondern durch eine ausländische Gesellschaft zu halten.
Übersteigt der in den USA belegene Nachlaß US-Dollar 60.000, ist in erster Linie der Testamentsvollstrecker verpflichtet, eine Nachlaßsteuererklärung einzureichen.
Andernfalls gilt diese Verpflichtung für jedermann, der tatsächlichen oder faktischen Besitz am Nachlaßvermögen hat.
Dazu gehören aus amerikanischer Sicht auch Broker.
Meinen Sie nicht, es könnte besser sein, nicht Sie selbst haben einen Vertrag mit dem Broker, sondern Ihre flexible Steueroasengesellschaft, z.B. registriert in Panamá?
Letzte Aktualisierung ( Monday, 27 February 2006 )
http://www.internetkanzlei.to/content/view/194/111/
Es geht um die gegenwärtige Besteuerung von Aktien, Dividenden und Bezugsrechten.
Bei Einkünften aus Kapitalvermögen wird nur die Hälfte der Dividendenerträge und der Spekulationsgewinne in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen. Nur 50% der Werbungs- und Anschaffungskosten können in Abzug gebracht werden . Andererseit werden Spekulationsverluste auch nur zu 50% berücksichtigt
.
Berechnung des Spekulationsgewinns
Außerhalb der Spekulationsfrist:
Werden z.B. neun Mal 200 BASF-Aktien gekauft und nach mindestens 12 Monaten 600 BASF-Aktien wieder verkauft, dann legt das Finanzamt die Kurse der zeitlich ersten drei Käufe für die Gewinnermittlung zugrunde.
Ist alles mit Käufen und Verkäufen komplizierter, dann wird gem. BFH ein sog. "durchschnittlicher Kaufpreis" ermittelt. Dafür gibt es spezielle Berechnungsmuster.
Innerhalb der Spekulationsfrist:
Beispiel nach Einführung des Halbeinkünfteverfahren:
Aktien verkauft nach 7 Monaten.
Kaufkurs ┬ 20.000,00
Verkauf ┬ 25.000,00
Gewinn ┬ 5.000,00
Spesen ┬ 210,00 (Halbeinkünfteverfahren = 50%)
Gewinn ┬ 4.790,00
Werbungskosten ┬ 330,00 (Halbeinkünfteverfahren = 50%)
Spekulationsgewinn ┬ 2.230,00 (Halbeinkünfteverfahren + 50%)
Steuern z.B. 40% ┬ 892,00
Derselbe Fall wäre vor dem Jahr 2002 noch deutlich höher besteuert worden.
Auch im Beispielsfall ist die Berechnung komplizierter, wenn innerhalb und außerhalb der Spekulationsfrist gehandelt wird.
Dividendenbesteuerung
Unternehmen zahlen seit Anfang Januar 2001 eine Körperschaftsteuer von 25%.
Seit 2001 werden für Gewinne immer 25% Steuern fällig.
Vom Rest unterliegt nur noch die Hälfte dem persönlichen Einkommensteuersatz.
Hier stehen Änderungen an, vermutlich ab 2008
Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren und Immobilien sind derzeit noch vor dem Zugriff des Fiskus sicher, soweit sie nach dem Ende der Spekulationsfrist von 12 Monaten bei Aktien, Anleihen, offenen Investmentfonds erzielt worden sind. 10 Jahrelang ist diese Frist bei Immobilien und auch Geschlossenen Immobilienfonds, soweit diese der deutschen Steuerhoheit unterliegen.
Natürlich unterfällt auch der Gewinn aus Forextrading der Besteuerung.
Eine Thesaurierung hilft nicht, wenn das Konto auf den privaten Namen lautet. Der Gewinn ist angefallen, egal ob er entnommen wird oder nicht.
Oder
Bedienen Sie sich eines in den USA ansässigen Traders?
Kennen Sie das amerikanische Erbschaftsteuerrecht?
Nein?
Das sollten Sie aber kennen!
Einige Hinweise:
Ausweg:
Begründung einer z.B. in Panamá registrierten Gesellschaft.
Solange einer Gesellschaft nichts entnommen wird, fällt insoweit selbst nach deutschem Steuerrecht nichts für den Fiskus ab.
Die Gesellschaft anonymisiert außerdem den Eigentümer. Mehr zur Panamá-Gesellschaft
Auf den Namen der Gesellschaft kann ein Konto eingerichtet werden in einer verschwiegenen Steueroase. Nur der wirtschaftliche Eigentümer der Gesellschaft ist insoweit verfügungsberechtigt, kein Strohmann. Das weiß die Bank, was dem Schutz dient. Das ist andererseits wiederum gefahrlos wegen funktionierendem Bankgeheimnis.
Die Gesellschaft, nicht die natürliche Person, richtet das Brokerkonto ein.
Es ist dann wichtig, daß das Geld von einem Konto kommt, das auf den Namen der Gesellschaft = Vertragspartner lautet.
Gewinne fließen auf das Steueroasenkonto zurück, so wie gewollt und weisungsgemäß von der Gesellschaft vertraglich geregelt.
Das Steueroasenkonto kann mit einer anonymen Debit-Card verbunden sein. Mehr zur Debit-Card
Und was geht Sie in diesem Zusammenhang amerikanisches Erbschaftsrecht an?
Gar nichts - solange Sie nicht mit einem in den USA ansässigen Broker / Trader zusammenarbeiten. Wenn doch, dann
Vorsicht!
Das amerikanische Steuergesetz sieht für Ausländer eine Erbschaftssteuer auf in den USA gehaltenes Eigentum vor in Form einer sog. "beschränkten Nachlaßsteuer". Der Steuerfreibetrag bei der beschränkten Nachlaßsteuer beträgt US-Dollar 60.000,00 (bei der unbeschränkten Nachlaßsteuer ist dieser Betrag bis ins Jahr 2009 auf US-Dollar2.000.000,00 festgesetzt).
Die Erbschaftsteuer richtet sich nach der Höhe des übertragenen Vermögens. War der Verstorbene ein nichtansässiger Ausländer, beschränkt sich der steuerbare Nachlaß auf das in den USA belegene Vermögen. Ob ein Vermögenswert in den USA belegen ist, hängt von der jeweiligen Art des Vermögenswertes ab und richtet sich nach den im Steuergesetz definierten Situsregeln.
Die Belegenheit von Aktien an einer Kapitalgesellschaft richtet sich danach, ob es sich um eine US-Gesellschaft handelt. Anteile einer ausländischen Kapitalgesellschaft sind nicht in den USA belegen.
In der Praxis ist es deshalb durchaus üblich, Aktien an US-Gesellschaften nicht persönlich, sondern durch eine ausländische Gesellschaft zu halten.
Übersteigt der in den USA belegene Nachlaß US-Dollar 60.000, ist in erster Linie der Testamentsvollstrecker verpflichtet, eine Nachlaßsteuererklärung einzureichen.
Andernfalls gilt diese Verpflichtung für jedermann, der tatsächlichen oder faktischen Besitz am Nachlaßvermögen hat.
Dazu gehören aus amerikanischer Sicht auch Broker.
Meinen Sie nicht, es könnte besser sein, nicht Sie selbst haben einen Vertrag mit dem Broker, sondern Ihre flexible Steueroasengesellschaft, z.B. registriert in Panamá?
Letzte Aktualisierung ( Monday, 27 February 2006 )
http://www.internetkanzlei.to/content/view/194/111/
"Блаженны алчущие и жаждущие правды - ибо они насытятся"
NEW 03.03.06 22:38
в ответ wowa4ka 03.03.06 22:32
Spekulationssteuer erneut vor dem Verfassungsgericht angegriffen, und die Abschaffung der Spekulationsfrist soll auf 2008 verschoben werden
asr/ke DÜSSELDORF. └Für das Streitjahr 1999 und auch für die Folgejahre bis mindestens 2003 ist von einem tatsächlichen Erhebungsdefizit in verfassungsrechtlich relevantem Umfang auszugehen⌠, sagte der an dem Verfahren beteiligte Münchener Steueranwalt Jörg Wiese dem Handelsblatt. Die Verlängerung der Spekulationsfrist 1999 auf ein Jahr habe die Zahl der potenziellen Steuerpflichtigen erhöht und damit das Vollzugsdefizit im Vergleich zu den Vorjahren verschärft.
Weiter im Handelsblatt
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart gehabt, schon von 2007 an Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und Immobilien pauschal zu besteuern. Die Rede war bisher von einem Satz von 20%. Zurzeit sind Gewinne aus Aktienverkäufen nach einem Jahr und solche aus Immobilienverkäufen nach zehn Jahren steuerfrei. Es gilt √ analog zur Dividendenbesteuerung √ für Gewinne aus Aktiengeschäften das Halbeinkünfteverfahren. Demnach sind Spekulationsgewinne zur Hälfte steuerpflichtig; es gilt eine Freigrenze von 512 Euro.
Überlegungen in den Koalitionsfraktionen und in der Regierung tendieren dazu, die generelle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen zusammen mit der großen Reform der Unternehmensbesteuerung Anfang 2008 in Kraft treten zu lassen. Die Bundesregierung will dem Vernehmen nach frühestens im Herbst entscheiden, ob in Deutschland eine Abgeltungssteuer auf private Kapitalerträge eingeführt werden wird.
Die Eingriffe in bürgerliche Freiheitsrechte gehen weiter, 2006 kommt die
Steueridentifikationsnummer
"lebenslänglich" für jeden Deutschen. Jeder deutsche Staatsbürger soll schon 2006 seine höchstpersönliche Steueridentifikationsnummer erhalten - von der Krippe bis in den Sarg. Mittels dieser Steueridentifikationsnummer können die Finanzämter ihre Daten mit denen der Meldeämter und anderer Stellen mühelos vergleichen. In den USA wird mittels der dortigen "Social Security Number" jede einzelne Kontobewegung erfaßt wie alle Transaktionen mit Kreditkarten. Wir bleiben zu diesem Thema so aktuell, wie Sie es von uns gewohnt sind.
asr/ke DÜSSELDORF. └Für das Streitjahr 1999 und auch für die Folgejahre bis mindestens 2003 ist von einem tatsächlichen Erhebungsdefizit in verfassungsrechtlich relevantem Umfang auszugehen⌠, sagte der an dem Verfahren beteiligte Münchener Steueranwalt Jörg Wiese dem Handelsblatt. Die Verlängerung der Spekulationsfrist 1999 auf ein Jahr habe die Zahl der potenziellen Steuerpflichtigen erhöht und damit das Vollzugsdefizit im Vergleich zu den Vorjahren verschärft.
Weiter im Handelsblatt
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart gehabt, schon von 2007 an Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und Immobilien pauschal zu besteuern. Die Rede war bisher von einem Satz von 20%. Zurzeit sind Gewinne aus Aktienverkäufen nach einem Jahr und solche aus Immobilienverkäufen nach zehn Jahren steuerfrei. Es gilt √ analog zur Dividendenbesteuerung √ für Gewinne aus Aktiengeschäften das Halbeinkünfteverfahren. Demnach sind Spekulationsgewinne zur Hälfte steuerpflichtig; es gilt eine Freigrenze von 512 Euro.
Überlegungen in den Koalitionsfraktionen und in der Regierung tendieren dazu, die generelle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen zusammen mit der großen Reform der Unternehmensbesteuerung Anfang 2008 in Kraft treten zu lassen. Die Bundesregierung will dem Vernehmen nach frühestens im Herbst entscheiden, ob in Deutschland eine Abgeltungssteuer auf private Kapitalerträge eingeführt werden wird.
Die Eingriffe in bürgerliche Freiheitsrechte gehen weiter, 2006 kommt die
Steueridentifikationsnummer
"lebenslänglich" für jeden Deutschen. Jeder deutsche Staatsbürger soll schon 2006 seine höchstpersönliche Steueridentifikationsnummer erhalten - von der Krippe bis in den Sarg. Mittels dieser Steueridentifikationsnummer können die Finanzämter ihre Daten mit denen der Meldeämter und anderer Stellen mühelos vergleichen. In den USA wird mittels der dortigen "Social Security Number" jede einzelne Kontobewegung erfaßt wie alle Transaktionen mit Kreditkarten. Wir bleiben zu diesem Thema so aktuell, wie Sie es von uns gewohnt sind.
"Блаженны алчущие и жаждущие правды - ибо они насытятся"
NEW 03.03.06 22:59
ну у каждого "нормально жить " - по разному воспринимается то что ты сверху написал в принципе ок, а вот построить дом - простому Рабочему .........сомневаюсь. Никакиж гарантий в завтрашнем дне нет. С работой хреново. а 30 лет выплачивать...........а если арбеитсл╦с.......
в ответ LAD1 03.03.06 22:52
В ответ на:
Но в принципе нормально жить , покушать, построить Дом, обзавестись машиной ... это вс╦же реально даже простому Рабочему
Но в принципе нормально жить , покушать, построить Дом, обзавестись машиной ... это вс╦же реально даже простому Рабочему
ну у каждого "нормально жить " - по разному воспринимается то что ты сверху написал в принципе ок, а вот построить дом - простому Рабочему .........сомневаюсь. Никакиж гарантий в завтрашнем дне нет. С работой хреново. а 30 лет выплачивать...........а если арбеитсл╦с.......
"Блаженны алчущие и жаждущие правды - ибо они насытятся"