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Steuerabzug bei Bauleistungen

22.05.13 15:37
Re: Steuerabzug bei Bauleistungen
 
spezi постоялец
in Antwort Steuerberatung 22.05.13 15:35, Zuletzt geändert 22.05.13 15:39 (spezi)
Danke!
Kann ich die Freistellungsbescheinigung nachträglich verlangen, wenn die Rechnung bereits bezahlt ist? Und wäre ich damit von diesem Steuerabzug dann befreit?
Noch eine Frage gilt der Betrag von 5.000,00 € für eine einzelne Rechnung oder auch für Summer aller Rechnungen dieses Unternehmens im Jahr?
 

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