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Steuerabzug bei Bauleistungen
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spezi постоялец
in Antwort Steuerberatung 22.05.13 15:35, Zuletzt geändert 22.05.13 15:39 (spezi)
Danke!
Kann ich die Freistellungsbescheinigung nachträglich verlangen, wenn die Rechnung bereits bezahlt ist? Und wäre ich damit von diesem Steuerabzug dann befreit?
Noch eine Frage gilt der Betrag von 5.000,00 € für eine einzelne Rechnung oder auch für Summer aller Rechnungen dieses Unternehmens im Jahr?
Kann ich die Freistellungsbescheinigung nachträglich verlangen, wenn die Rechnung bereits bezahlt ist? Und wäre ich damit von diesem Steuerabzug dann befreit?
Noch eine Frage gilt der Betrag von 5.000,00 € für eine einzelne Rechnung oder auch für Summer aller Rechnungen dieses Unternehmens im Jahr?