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Как выглядит "волчий билет" :-)
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Galant2 старожил
в ответ td7 26.11.11 20:00, Последний раз изменено 27.11.11 00:03 (Galant2)
В ответ на:
Не понимаю твоей лояльности в этом слу4ае.
Не понимаю твоей лояльности в этом слу4ае.
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/121.html
(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.
Я абсолютно ничего не скрываю, ибо все абсолютно законно.